Ein wirksames steuerliches Kontrollsystem kann nicht nur zur Reduktion von Steuerrisiken sondern auch zu Prüfungserleichterungen führen. Folgende Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden.
Der IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980 n.F.) wurde im September 2022 aktualisiert. Dieser Standard findet seit 1. Januar 2023 Anwendung, wenn ein steuerliches Kontrollsystem von einem Prüfer auf Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft wird.
Der IDW Praxishinweis 1/2016 (Stand 31.05.2017) enthält Empfehlungen zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980.
BMF Schreiben vom 23.05.2016 zu § 153 AO Tz. 2.6 S. 3: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“
info@djm-steuerberatungsgesellschaft.de
+49 89 81 089-231