Werden Unternehmen oder immaterielle Werte wie Marken, Patente oder Kundenstamm für steuerliche Zwecke bewertet, dann sollten ein paar wichtige Aspekte nicht vernachlässigt werden.
Bei immateriellen Werten hat eine begrenzte oder unbegrenzte Nutzungsdauer einen sehr starken Effekt auf den Wert.
Durch die inzwischen steigenden Zinsen hat die Diskontierung wieder einen höheren Effekt auf den Wert. Basis für die Ermittlung eines Kapitalisierungszinssatzes sollten von Standardisierungsgremien wie z.B. dem IDW aktuell vorgegebene Größen sein. Bei immateriellen Werten sind diese noch entsprechend anzupassen.
Bewertungen für steuerliche Zwecke werden sehr häufig erst im Rahmen der Betriebsprüfung mit der Finanzverwaltung besprochen. Eine entsprechend klare und nachvollziehbare Dokumentation ist daher von besonderer Bedeutung.
Sofern Adressat der Bewertung die deutsche Finanzverwaltung ist, sollte die Bewertung und auch die Dokumentation in deutscher Sprache verfasst werden. Sofern das Bewertungsobjekt auch für andere Zwecke bewertet werden muss, dann ist umbedingt auf unterschiedliche Bewertungsmethoden bzw. Annahmen innerhalb der Bewertungsmethoden zu achten.
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