Family Office, Beteiligungsgesellschaft

Um welche steuerlichen Schnittstellen sollten Sie sich als Family Office oder Beteiligungsgesellschaft kümmern

Schnittstelle zu den Gesellschaftern:

Bei Personengesellschaften sind aufgrund der besonderen steuerlichen Konstruktion die direkten Schnittstellen zwischen dem Unternehmen und der Einkommensteuer der Gesellschafter zu berücksichtigen. Für besondere Vorschriften, wie z.B. die Thesaurierungsbegünstigung, ist regelmäßig zu überprüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Nutzung sinnvoll ist.

Steuerplanung:

Die Höhe der aktuellen und zukünftigen steuerlichen Belastung auf Ebene des Unternehmens sowie der Gesellschafter sollte permanent geplant und überwacht werden, insbesondere wenn eine sehr hohe Eigenfinanzierung dauerhaft gesichert werden soll.

Ausfinanzierung von Betriebsrenten:

Bei der Ausfinanzierung von Betriebsrenten sind bei der regelmäßigen Analyse von Risiko und Rendite auch die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.

Reputation:

Persönliche Reputation der Gesellschafter und Image des Unternehmens beeinflussen sich gegenseitig; dies sollte von beiden Seiten beachtet werden.

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